Schlüsselfertig Bauen

Wenn Bauherren von „Schlüsselfertig“ sprechen, meinen sie oft „Bezugsfertig“. Also ein Hauszustand, in den sofort eingezogen werden kann. Bauträger, die das Haus errichten und ausstatten, meinen jedoch oft etwas anderes. Denn der Begriff ist nicht eindeutig definiert und damit sehr variabel. Deswegen sollten Bauherren immer prüfen, welche Leistungen im schlüsselfertigen Zustand tatsächlich enthalten sind.

Dabei ist der Grundgedanke des schlüsselfertigen Bauens, der Baufirma den Großteil der Baumaßnahmen zu überlassen. Das heißt, dass der Bauherr in den entscheidenen Bauphasen nicht selbst mitarbeitet, sondern das den Fachleuten überlässt. Anschließend bekommt er das Gebäude schlüsselfertig übergeben. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass alle notwendigen Arbeiten abgeschlossen sind. Sondern nur, dass alle im vereinbarten Gesamtpreis enthaltenen Leistungen durchgeführt wurden. Die noch übrigen Arbeiten muss der Bauherr noch vornehmen. Entweder selbst oder über eine Fachfirma. In beiden Fällen ist das jedoch oft mit Zusatzkosten verbunden.

Welche Arbeiten konkret noch anfallen – und ob überhaupt – hängt vom jeweiligen Vertrag mit der Baufirma ab. Vergleichen Sie also am besten verschiedene Angebote und prüfen Sie, welche Leistungen enthalten sind und welche nicht.

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